Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung

Präambel

Der Zweck der Unternehmung ist, Kunstwerke / Kunstunikate, von Künstlern der Gegenwart geschaffen, an kunstinteressierte Personen zu veräußern. Dabei liegt das Hauptaugenmerk zunächst auf solchen Werken, die im familiären Umfeld des Geschäftsinhabers geschaffen wurden. Nachdem die Preisvorstellungen zwischen den Erschaffern und möglichen Interessenten differieren können, soll hauptsächlich im Bieterverfahren (Online - Auktion) ein Ausgleich zwischen den Interessen der Kunstschaffenden und Erwerber erreicht werden. Außerdem soll auf diesem Weg eine marktkonforme Bewertung der Kunstwerke stattfinden, aber auch die Kosten für die Entstehung und Zeit der Erschaffenden angemessen berücksichtigt werden. Derzeit arbeiten wir daran, auch familienfremden Künstlerinnen und Künstlern diese Möglichkeit anzubieten. Insofern ist das vorwiegende Ziel der Unternehmung die Kunst und den Austausch im Kunstmarkt zu fördern.
Wichtiger Hinweis zur WIDERRUFSBELEHRUNG:
Die Zusatzvereinbarung für Fernabsatzverträge, inklusive Widerrufsbelehrung und Informationen sind § 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen!

Wichtiger Hinweis zur WIDERRUFSBELEHRUNG:
Die Zusatzvereinbarung für Fernabsatzverträge, inklusive Widerrufsbelehrung und Informationen sind § 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu entnehmen!
Link zur EU-Plattform der Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Weitere Informationen zur Streitschlichtung sind § 15 dieser AGB zu entnehmen.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird vorwiegend auf das generische Maskulinum zurückgegriffen. Diese Verwendung bezieht sich im Rahmen der Gleichbehandlung immer auf alle Geschlechter.
Stand: 21. Dezember 2021
§ 1    Geltungsbereich

Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Vertragsparteien geregelt. Diese gelten nicht nur für gewerbliche Vertragspartner sondern auch für Bestellungen / Aufträge von und Lieferungen an Verbraucher (Käufer / Bieter / Auftraggeber / Verkäufer / Kommittenten / Anbieter, § 2 dieser AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Je nach Geschäftsart kommen die speziellen Regelungen und weiteren Bedingungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zusätzlich zur Geltung. Diese gelten als Ergänzung und schließen die Geltung der anderen Regelungen in diesen AGB nicht aus.

Im Vertragsverhältnis mit den Kunstschaffenden gelten grundsätzlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, abweichende Regelungen und Vereinbarung bedürfen der Schriftform und werden durch zusätzliche separate Verträge geregelt.  
§ 2    Vertragspartner 

Der Vertrag / das Geschäft kommt zwischen

ARSipsum
Gewerbetreibender: Florian Fischl
Anschrift: Perlacher Straße 50, 81539 München
Telefon: 0152 / 26 65 03 75
E-Mail: info@arsipsum.de,
im Folgenden „Händler / Kommissionär" genannt

und
  • einem Kunsterwerber, welcher ein Objekt sofort zu einem fest angebotenen Preis erwirbt, im Weiteren „Käufer“ genannt,

    oder

  • einem Kunsterwerber, welcher ein Objekt in einem Höchstbieterverfahren (Online - Auktion) erwirbt, im Folgenden „Bieter“ genannt,

    oder

  • einem Kunsterwerber, welcher ein Objekt nach seinen Vorstellungen in Auftrag gibt und welche von einem Künstler speziell angefertigt werden, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt,

    oder

  • einem Kunstschaffenden, welcher selbst geschaffene/s Kunstunikat/e oder Kunstwerke, an welchem/n er die ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte hält, direkt an den Händler verkauft, im Folgenden „Verkäufer“ genannt,

    oder

  • einem Kunstschaffenden, welcher selbst geschaffene/s Kunstunikat/e oder Kunstwerke, an welchem/n er die ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte hält, über den Händler, im Rahmen eines Kommissionsgeschäfts, im Weiteren „Kommittent“ genannt, anbietet / verkauft,

    oder

  • einem Kunstschaffenden, welcher selbst geschaffene/s Kunstunikat/e oder Kunstwerke, an welchem/n er die ausschließlichen Eigentums- und Urheberrechte hält, über den Händler, im Rahmen einer provisionspflichtigen Vermittlung an einen Dritten, unter eigenem Namen und Rechnung, unter Ausschluss der rechtlichen Verantwortung des Händlers oder vertraglich geregelt unter Nutzung der Vermarktungsmöglichkeiten des Händlers, im Weiteren „Anbieter“ genannt, anbietet / verkauft,

    zustande.
§ 3    Objektkauf (Käufer / Bieter)

(1)  Die vom Händler / Kommissionär vorwiegend online abgegebenen Angebote der Kunstobjekte sind freibleibend (§ 145 BGB) und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung / zur Abgabe eines Gebots dar. Auf die weiteren Regelungen in diesen AGB wird verwiesen. Gleiches gilt bei abgegebenen Angeboten (auch mündlich) im Rahmen von Ausstellungen / Vernissagen. 

(2)  Die von einem Käufer unterzeichnete oder online (Homepage, E-Mail) abgegebene Bestellung auf ein Kunstobjekt, welches zum direkten Kauf angeboten wird, ist ein bindendes Angebot. Über die Homepage (Online – Shop, „Direktverkauf“) erfolgt dies durch drücken des Button „Kaufen“ oder „Jetzt Kaufen“. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware samt Auftragsbestätigung oder Rechnung zusenden. Die Annahme / Zusendung kann von einer vorherigen Bezahlungen des Kaufpreises abhängig gemacht werden (auf § 9 in diesen AGB wird verwiesen). Bei Ausstellungen und Vernissagen können wir die abgegebene Bestellung (auch mündlich) gleich annehmen und anschließend schriftlich vertraglich vereinbaren.  

(3)    Für  den  Kauf auf  Probe  oder  auf  Besichtigung  (§  454  BGB)  gilt  eine  Billigungsfrist  (§  455  BGB)  von  vierzehn Tagen. Innerhalb  dieser  Frist  gilt  das  Widerrufs-  oder  Rückgaberecht  des  Käufers  bei Fernabsatzverträgen  (§  312  BGB). Die Informationen, Rechte und Folgen hierzu sind § 18 in diesen AGB zu entnehmen.  

Im Falle von bei Ausstellungen und Vernissagen persönlich geschlossenen Verträgen finden die Regelungen in § 18 dieser AGB keine Anwendung. Außerdem sind in diesen Fällen Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Nebenabreden und Kulanz bleiben im Einzelfall möglich, bedürfen aber der Schriftform.
 
(4)    Das  Eigentum  bleibt  bis  zur  vollständigen  Erfüllung / Bezahlung vorbehalten  (§ 449  BGB). Auf § 12 dieser AGB wird verwiesen.

(5)    Rechnungen  sind  bei  Vorlage  ohne  jeden Abzug  zur  Zahlung  fällig  (§§  270  –  271  BGB).

(6)    Die  Gefahr  geht  mit  der  Frachteinlieferung  auf  den  Besteller (Käufer / Bieter / Auftraggeber) über  (§  447  BGB).  Die  Frachtkosten  für Lieferung  und  Rücksendung  trägt  der  Besteller (Käufer / Bieter / Auftraggeber; §  448  BGB).

(7)    Käufer / Bieter / Auftraggeber und  Wiederverkäufer  (§  1  HGB)  sind  zur  Wahrung  des  Urheber- (§  15  UrhG),  Ausstellungs- (§§  18  ff  UrhG)  und  Folgerechts  (§  26  UrhG)  verpflichtet.

(8)    Wiederverkäufer  sind  zu  Abgaben  nach dem  KSVG und  gegenüber  der  VG  Bild-Kunst  verpflichtet.

(9)    Erfüllungsort  (§  269  BGB)  und  Gerichtsstand  (§  29  ZPO)  ist München.

(10) Die Regelungen in diesen AGB gelten entsprechend auch für Verträge, welche im Rahmen von Ausstellungen, Vernissagen oder persönlichen Terminen, geschlossen werden.

(11)  Die realisierten Verkaufspreise und Schlussgebote sowie Gebote welche über dem festgelegten Mindestpreis liegen (unabhängig vom Ausgang des Bieterverfahrens) dürfen veröffentlicht werden. Die Käufer und Bieter erklären sich durch den Kauf / die Abgabe eines Gebotes hiermit einverstanden. Die Veröffentlichung kann auch nur durch die Angabe der Einer, Zehner, Hunderter, Tausender bzw. Stellenanzahl der oben genannten Summen erfolgen.

(12)   Wird das Kunstobjekt vom Anbieter / Kommittent selbst verwahrt und von diesem an den Käufer / Bieter versendet (§ 6 Nr. 2, 6  und § 11 dieser AGB), erklärt sich der Käufer / Bieter damit einverstanden, dass zum Zwecke des Versandes Teile seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Straße / Hausnummer, Postleitzahl und Ort) vom Händler / Kommissionär an den Anbiter / Kommittenten übermittelt werden dürfen.
§ 4    Zusätzliche Bedingungen Objekthöchstbieter (Online - Auktion)

(1)    Das vom Bieter unterzeichnete oder online (Homepage: Betätigung des Button „Gebot abgeben“ oder E-Mail) abgegebene Preisgebot für ein Objekt im Bieterverfahren ist bindend, sofern dieses über dem hierfür festgelegten Mindestpreis, der nicht veröffentlicht wird, liegt und nach einer Annahmebenachrichtigung durch den Händler, durch den Bieter nicht widerrufen wird. Durch die nicht Veröffentlichung soll der Bieter nicht durch Vorgabe eines Preises beeinflusst werden, sondern ein Gebot gemäß seiner persönlichen Werteinschätzung des Objekts vornehmen. Gleiches gilt für abgegebene Preisgebote (auch mündlich) im Rahmen von Ausstellungen und Vernissagen.

(2)    Sobald ein Preisgebot eingeht, welches über dem Mindestpreis liegt, beginnt das Bieterverfahren, welches in der Regel fünf Tage dauert. Sofern das Ende des Bieterverfahrens auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, verlängert sich der Zeitraum bis zum darauffolgenden Werktag.

(3)    Das Preisgebot wird zu einer bindenden Bestellung sofern bis zum Ende des Bieterverfahrens keine höheren Preisgebote eingehen und das abgegebene Preisgebot nicht widerrufen wurde (§ 4 Absatz 5 dieser AGB). Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Bieterverfahrens durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung annehmen oder innerhalb dieser Frist das bestellte Kunstobjekt zusenden. Die Annahme / Zusendung kann von einer vorherigen Bezahlungen des Kaufpreises abhängig gemacht werden (auf § 9 dieser AGB wird verwiesen). Bei Ausstellungen und Vernissagen können wir die abgegebene Bestellung (auch mündlich) direkt vor Ort annehmen und anschließend schriftlich vertraglich vereinbaren.

(4)    Das höchste bis zum Ende des Bieterverfahrens eingehende Preisgebot erhält den Zuschlag für den Bezug des Objekts. Beide Parteien (Bieter und Händler / Kommissionär) können, in gegenseitigem  Einverständnis, auch ein zeitlich kürzeres Bieterverfahren bzw. einen sofortigen Vertragsabschluss vereinbaren. Dritte haben keinen Anspruch, nach einem bereits abgegebenen, gültigen Gebot für ein Objekt, weitere Gebote abzugeben. Dies gilt nur dann, wenn Bieter und Händler / Kommissionär eine kürzeres Verfahren bzw. einen sofortigen Vertragsabschluss vereinbart haben.

(5)    Für online abgegebene Gebote gilt  das  Widerrufs-  oder  Rückgaberecht  des  Käufers  bei Fernabsatzverträgen  (§  312  BGB) entsprechend. Die Informationen, Rechte und Folgen hierzu sind § 18 in diesen AGB zu entnehmen.  

(6)    Versteigerungen im Rahmen von Ausstellungen und Vernissagen finden nicht statt.

§ 5    Kunstobjektverkauf / Kunstobjektangebot
         (Verkäufer / Anbieter / Kommittent (Künstler))

(1)    Der Verkäufer / Kommittent / Anbieter (Künstler) übermittelt aussagekräftige Unterlagen und Lichtbilder des zu verkaufenden Objekts (Kunstwerk). Das auf der Internetseite zum Download bereitgehaltene Formular „Kunstobjektbeschreibung“ ist zwingend in schriftlicher Form erforderlich. Bei dem Objekt / Kunstwerk muss es sich um ein vom Verkäufer / Kommittent / Anbieter (Künstler) selbst geschaffenes Kunstwerk handeln, an welchem er die ausschließlichen Urheberrechte besitzt. Rechte Dritter dürfen dem Verkauf nicht entgegenstehen. Sofern es sich um ein Unikat handelt, muss dies explizit gegenüber dem Händler / Kommissionär erklärt werden. Der Verkäufer / Kommittent / Anbieter (Künstler) trägt allein die Haftung für durch ihn verursachte Rechts-, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen sowie für Forderungen (auch Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten) die aufgrund unrichtiger Angaben entstehen.

(2)    Der Verkäufer teilt außer den in § 5 Nr. 1 genannten Informationen dem Händler seine Preisvorstellung mit. Sofern über den Preis Einigkeit erzielt werden kann, wird ein separater schriftlicher Vertrag geschlossen. Ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss besteht nicht. Der Verkäufer teilt dem Händler außerdem mit, wie er umsatzsteuerlich (Mehrwertsteuer) zu behandeln ist. Dies beinhaltet auch die Angabe der prozentualen Höhe der Umsatzsteuer (7 oder 19 von Hundert*) oder Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Bezüglich der eigenen (Künstler) steuerlich korrekten Angabe des Verkaufserlöses beim zuständigen Finanzamt und ggf. der korrekte Umgang mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) trägt der Verkäufer selbst die volle Verantwortung. Der Händler schließt diesbezüglich jegliche Verantwortung / Haftung aus.   

(3)    Zusätzlich zu den in § 5 Nr. 1 genannten Informationen übermittelt der Kommittent / Anbieter (Künstler) seine Preisvorstellung, welche er als Minimum erzielen will. In Anbetracht des Kunstwerks, der Preisvorstellung, der durch den Verkauf entstehenden Kosten (§ 9 dieser AGB) sowie notwendiger Abgaben (§ 3 Nr. 8, § 14 dieser AGB) wird ein Mindestpreis errechnet. Dieser Mindestpreis wird nicht öffentlich bekanntgegeben, sondern dient der internen Kalkulation. Nach Bewertung des Objekts und Mindestverkaufspreisberechnung wird mit dem Kommittent / Anbieter (Künstler) schriftlich ein separater Vertrag, je nach Geschäftsart (Kommissions- oder Vermittlungsvertrag) geschlossen. Ein Anspruch auf die Aufnahme des Kunstwerks in das Portfolio / Angebot des Händler / Kommissionär oder auf einen Vertragsabschluss besteht nicht.

(4)    Zusätzliche Regelungen, Verpflichtungen, Vertragslaufzeit und Nebenabreden werden durch schriftlichen Vertrag zwischen Verkäufer / Anbieter / Kommittent (Künstler) und Händler / Kommissionär geregelt.

(5)    Durch die Beauftragung des Händlers / Kommissionär entstehen Kosten, welche § 9 dieser AGB entnommen werden können.

(6)    Die zu verkaufenden Kunstunikate / Kunstwerke / Objekte werden im Rahmen von zeitweisen Werbemaßnahmen für die Onlinepräsenz von  
ARSipsum, Inh. F. Fischl, "mitbeworben". Zum Zwecke von Werbemaßnahmen können durch ARSipsum Lichtbilder von einzelnen Kunstwerken an Dritte (Werbeunternehmen / Onlinewerbeanbieter) weitergeben werden. Die Kunstschaffenden erklären sich damit einverstanden und können diesem Umstand jederzeit widersprechen. Ein Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der Effektivität der Werbung wird ausgeschlossen. Sofern solche Informationen vorliegen, werden diese bei berechtigtem Interesse mitgeteilt. Spezielle Werbung für einzelne Kunstunikate / Kunstwerke / Objekte oder für alle eines einzelnen Kunstschaffenden wird durch einen speziellen schriftlichen Vertrag zwischen den Vertragsparteien geregelt. Diese Art von Werbung ist regelmäßig mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

* Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 16 Prozent statt 19 Prozent (bzw. ermäßigt 5 Prozent statt 7 Prozent).
§ 6    Einlieferung von Kunstgegenständen

(1) Der Verkäufer liefert nach Vertragsabschluss das Kunstobjekt beim Händler ein. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Verkäufer selbst. Entspricht das Objekt nicht den geschilderten oder dargestellten Angaben oder hat Mängel, kann der Händler die Annahme verweigern und / oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Verkäufer gegebenenfalls geleistete Zahlungen des Händlers zurückzuerstatten. Wurde das Kunstobjekt zuvor vom Händler angenommen, so ist dieser zur Rücksendung verpflichtet, sobald der Verkäufer die Rückzahlung vorgenommen hat. 
 
(2)  Der Anbieter / Kommittent (Künstler) kann das Objekt selbst verwahren oder nach Absprache beim Händler einliefern. Liefert der Kommittent das Objekt beim Händler ein, so trägt er die Kosten für Verpackung und Versand selbst.

(3)  Erfolgt die Einlieferung beim Händler per Facht, so geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf Händler / Kommissionär über (§ 447 BGB).

(4) Die Dauer der Verwahrung wird durch den jeweiligen Vertrag individuell zwischen Anbieter / Kommittent (Künstler) und Händler / Kommissionär geregelt.

(5)  Durch eine Einlieferung entstehen Kosten (§ 9), die bei Nichtverkauf dem Anbieter / Kommittent (Künstler) in Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Vertragsablaufs ohne Objektverkauf wird / werden das / die Objekt/e an den Anbieter / Kommittent (Künstler) zurückgesendet. Die hierfür entstehenden Kosten (Verpackungs- und Versandkosten, ggf. Versicherung) werden ebenfalls in Rechnung gestellt.  

(6)  Wird das Objekt selbst verwahrt ist der Anbieter / Kommittent (Künstler) verpflichtet dieses nach Eingang des Kaufpreises (§ 9 Nr. 2 und 3 dieser AGB), auf Weisung des Händlers, an den Käufer / Bieter fristgerecht (§ 11 dieser AGB) und ggf. entsprechend versichert, zu versenden. Die Kosten für Verpackung und Versand an den Käufer / Bieter trägt der Anbieter / Kommittent (Künstler).
§ 7    Zusätzliche Bedingungen für den Kommissionshandel

(1) Zusätzlich zu den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Paragraphen kommen im Rahmen des Kommissionshandels die folgenden Regelungen zur Geltung. Außerdem finden die §§ 383 - 406 Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechend Anwendung.

(2) Das / die Werk/e des Kommittenten (Künstlers) werden im Namen des Kommissionärs (Händlers) verkauft und die Abrechnung durch diesen veranlasst. Der Verkauf erfolgt auf Rechnung des Kommittenten (Künstlers). Der Händler wird als Vermittler im Sinne § 282 Abs. 1, dritter Halbsatz HGB tätig und ist im Rahmen des Geschäftsbesorgungsauftrags an die Weisungen des Kommittenten (Künstlers) gebunden (§ 384 HGB).

(3) Die Gefahr geht bei Frachteinlieferung auf den Kommissionär (Händler) über (§ 447 BGB). Hinsichtlich der Einlieferung von Kunstgegenständen wird auf § 6 verwiesen. Außerdem wird die Fracht bei Eingang durch den Kommissionär (Händler) geprüft, Schäden sind beim Frachtführer sofort zu rügen und dem Kommittenten (Künstler) zu melden (§ 388 Abs.1 HGB). Bei Einlieferung durch den Kommittenten (Künstler) persönlich, geht zum Zeitpunkt der Übergabe auch die Gefahr über. Der Kommissionär (Händler) haftet für Schäden am / an den Kunstgegenstand /-ständen im Sinne § 390 Abs. 1 HGB. Der / die Kunstgegenstand /-stände sind durch den Kommissionär (Händler) nur bei Weisung durch den Kommittenten (Künstler) zu versichern (§ 390 Abs. 2 HGB). Individuelle Nebenabreden gelten nur bei besonderer, schriftlicher Vereinbarung.

(4) Der Kommittent (Künstler) bleibt bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentümer der Kunstgegenstände. Eine Eigentumsübertragung an Kunsterwerber (Käufer, Bieter) durch den Kommissionär (Händler) ist bis dahin nichtig. Gegenüber Kunsterwerbern (Käufer / Bieter) gilt, dass das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung vorbehalten bleibt (§ 449 BGB; auf § 12 dieser AGB wird verwiesen).

(5)  Besteht ein Preisgebot unter dem vom Kommittenten (Künstler) vorgegebenen / vereinbarten Mindestverkaufspreises und kann der Kommissionär (Händler) zu diesem Gebot das Geschäft abschließen, so gilt das Geschäft als genehmigt, wenn der Kommittent (Künstler) nach Information durch den Kommissionär (Händler) das Geschäft nicht sofort ablehnt (§ 386 Abs 1 HGB).

(6)    Der Kommittent (Künstler) teilt dem Kommissionär (Händler) außerdem mit, wie er selbst umsatzsteuerlich (Mehrwertsteuer) zu behandeln ist. Dies beinhaltet auch die prozentuale Höhe der Umsatzsteuer (7 oder 19 von Hundert*) oder Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG). Steuerliche Änderungen sind dem Kommissionär (Händler) unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilten. Bezüglich der eigenen (Künstler) steuerlich korrekten Angabe des Verkaufserlöses beim zuständigen Finanzamt und ggf. der korrekte Umgang mit der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) trägt der Kommittent (Künstler) selbst die volle Verantwortung. Der Händler schließt diesbezüglich jegliche Verantwortung / Haftung aus.  
§ 8    Überlassene Unterlagen

(1)    An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung, dem Bestellen, der Bieterphase überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Lichtbilder etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Vertragspartner (§ 2 dieser AGB) unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Käufer / das Gebot des Bieters nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

(2)    Vom Verkäufer / Anbieter / Kommittent (Künstler) überlassene Unterlagen (§ 5 dieser AGB), welche in einem geschäftlichen Zusammenhang stehen, auch wenn dieser nicht zustande gekommen ist, werden nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, regelmäßig 10 Jahre, vernichtet. Dies gilt für sämtliche im hier gegenständlichen Geschäftsverkehr gefertigten und genutzten Unterlagen. Dies gilt entsprechend für durch den Auftraggeber überlassene Unterlagen im Rahmen der Auftragskunst (§ 16 dieser AGB).
§ 9    Preise, Provision und Zahlung

(1)   In unseren Preisen (direkter Kauf / Bieterfahren / Auftragskunst) sind grundsätzlich die  Verpackungskosten sowie Liefer- und Versandkosten (je nach Vereinbarung ggf. inklusive versichertem Versand) und weitere Preisbestandteile enthalten. Eine Umsatzsteuer wird bei einem Vertrag im Namen und auf Rechnung des Händlers, aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), nicht ausgewiesen. Beim Kommissionshandel wird die Umsatzsteuer je nach Kommittent und geltender gesetzlicher Regelung ausgewiesen.
 
(2)    Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang (§ 11 dieser AGB). Sofern die Zahlung auf Rechnung vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Bestellung / Bieterverfahrensende und erfolgter Rechnungsstellung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Käufer / Bieter / Auftraggeber die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

(3)    Die Zahlung des Kaufpreises, komplett in einer Summe, hat durch den Käufer / Bieter / Auftraggeber ausschließlich auf die in der Rechnung oder Auftragsbestätigung genannte Kontoverbindung zu erfolgen. Je nach Vertragsart ist auch Kreditkartenzahlung oder Barzahlung möglich, wobei auf die Wahl einer bestimmten Zahlungsart kein Anspruch besteht. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer und schriftlicher Vereinbarung zulässig. Ebenso werden Teilzahlungen nur bei besonderer und schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Andernfalls behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor.

(4)    Die Kosten für eine Rücksendung trägt der Käufer / Bieter / Auftraggeber. Sofern vereinbart, sind Rücksendungen nur mit einer Versicherung, mit ausreichender Deckungshöhe für das jeweilige Objekt (Versicherungswert), zulässig. Andernfalls hat der Käufer / Bieter / Auftraggeber die Haftung für entstandene Schäden zu übernehmen und Schadensersatz zu leisten (§ 823 BGB). Auf die Widerrufsbelehrung in § 18 dieser AGB wird ausdrücklich verwiesen.

(5)   Im Zusammenhang mit dem Verkauf (Sofortverkauf / Bieterverfahren / Kommissionshandel / Vermittlung) von Kunstobjekten werden bei Vertragsabschluss 25 von Hundert (25 Prozent) Provision, vom endgültigen Verkaufspreis fällig, die dem Händler / Kommissionär zustehen. Außerdem werden die entstandenen Kosten für Verpackung, Versand und ggf. Versicherung sowie für Zahlungsdienstleistung in Rechnung gestellt. Diese Provision zuzüglich der weiteren Kosten hat der Anbieter / Kommittent zu tragen. Im Rahmen von Vermittlung und Kommissionshandel sind diese sofort zur Zahlung fällig. Im Zusammenhang mit dem Kommissionshandel können diese, in beiderseitigem Einverständnis zwischen Kommittent und Kommissionär, aufgerechnet werden. Bei Vermittlung wird die Provision durch Rechnung geltend gemacht. Der Anbieter ist verpflichtet einen zustandegekommenen Verkauf, samt realisiertem Verkaufspreis, dem Händler mitzuteilen. Andernfalls wird eine Vertragsstrafe in Höhe von weiteren 30 Prozent  (insgesamt 55 von Hundert (55 Prozent)), vom realisierten Verkaufspreis, fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. in einem separaten Vertrag geregelt.

(6)    Im Falle einer Einlieferung von Kunstobjekten per Fracht hat der Verkäufer / Kommittent / Anbieter (Künstler) die Kosten für ggf. Verpackung, Fracht und Versicherung zu tragen. Sofern vereinbart darf die Lieferung nur mit einer Versicherung, mit ausreichender Deckungssumme für das jeweilige Objekt (Versicherungswert), erfolgen. Andernfalls hat der Verkäufer / Kommittent / Anbieter (Künstler) für entstandene Schäden selbst die Haftung zu übernehmen und den entstandenen Schaden selbst zu tragen. Diese Regelung gilt sowohl für Kaufverträge als auch Kommissionsverträge (§ 390 HGB). Für die Verwahrung beim Händler / Kommissionär werden pro Vertragslaufzeit pauschal einmalig 60,00 Euro (ohne Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG) berechnet. Abweichende Regelungen sowie die Dauer der Vertragslaufzeit werden zwingend schriftlich, in einem separaten Vertrag, geregelt.

(7)    Im Falle eines Nichtverkaufs werden die Kunstobjekte nach Vertragsablauf und bei Nichtverlängerung an den Anbieter / Kommittenten (Künstler) zurückgesendet und die hierdurch entstehenden Kosten (Verpackungs- / Versandkosten, ggf. Versicherung) dem Künstler in Rechnung gestellt (§ 6 Nr. 5 dieser AGB).

(8)    Im Rahmen der provisionspflichtigen Vermittlung sowie im Kommissionshandel werden dem Kommittent / Anbieter (Künstler) bei Nichtverkauf pro Vertragslaufzeit eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 50,00 Euro (ohne Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG), berechnet. Abweichende Regelungen sowie die Dauer der Vertragslaufzeit werden zwingend schriftlich, in einem separaten Vertrag, geregelt.
§ 10    Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Käufer / Bieter / Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Käufer / Bieter / Auftraggeber auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Subjektive Bewertungen wie beispielsweise nicht gefallen oder anderer Farbton gelten nicht als Mangel. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer / Bieter / Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 11    Lieferung / Lieferzeit

(1)    Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands vorwiegend mit den Firmen Deutsche Post / DHL. Eine persönliche Übergabe kann als Nebenabrede schriftlich vereinbart werden. Bei Ausstellungen und Vernissagen ist eine Übergabe vor Ort, nach Vertragsabschluss und Leistungserfüllung, möglich. Lieferungen ins Ausland sind im Einzelfall möglich, bedürfen der vorherigen Absprache, Zustimmung beider Seiten, Klärung der Kostenübernahme und Schriftform.

(2)    Grundsätzlich erfolgt die Lieferung / Übergabe erst nach Eingang des Kaufpreises auf dem in § 9 Nr. 3 genannten Konto bzw. nach Kreditkarten- oder Barzahlung. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.

(3)    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers / Bieters / Auftraggebers, inklusive der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (§ 9 dieser AGB), voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4)    Der Käufer / Bieter / Auftraggeber kann drei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins / Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin / eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Käufer / Bieter / Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Käufer / Bieter / Auftraggeber berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(5)    Kommt der Käufer / Bieter / Auftraggeber  in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Käufer / Bieter / Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache (Kunstobjekt) geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer / Bieter / Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(6)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufer / Bieter / Auftraggeber wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 12     Eigentumsvorbehalt

(1)    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor.

(2)    Der Käufer / Bieter / Auftraggeber  ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet hochwertige Güter auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sollten in einem seltenen Fall Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden müssen, hat der Käufer / Bieter / Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer / Bieter / Auftraggeber unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer / Bieter / Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.

(3)    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer / Bieter / Auftraggeber erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufer / Bieter / Auftraggebers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufer / Bieter / Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer / Bieter / Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer / Bieter / Auftraggeber tritt der Käufer / Bieter / Auftraggeber auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4)    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufer / Bieter / Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 13    Gewährleistung und Mängelrüge

(1)   Soweit die auf unserem Onlineauftritt, in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Bei den angebotenen Kunstwerken handelt es sich um handgeschaffene Unikate welche schon im Schaffungsprozess, bei  Lagerung und Ausstellungen im beispielsweisen Vergleich zu industriell gefertigten Druckwerken regelmäßige Gebrauchsspuren aufweisen können und somit im genannten Vergleich nicht als neuwertig bezeichnet werden können. Vor dem Kauf mitgeteilten Mängel stellen keinen Gewährleistungsfall dar.

(2)   Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Käufer / Bieter / Auftraggeber und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Käufer / Bieter / Auftraggeber nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind oder die Nacherfüllung tatsächlich nicht möglich ist. Die ist regelmäßig der Fall, wenn der Kunstgegenstand im Original keinen Gefallen findet. Hier ist der Bieter / Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und verpflichtet den Kunstgegenstand, wie unter anderem in § 18 dieser AGB genannt, zurückzusenden.

(3)   Der Käufer / Bieter / Auftraggeber hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Käufer / Bieter / Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich oder unmöglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer / Bieter / Auftraggeber bleibt. Im Rahmen von Kunstunikaten erscheint eine Nachbesserung / Nacherfüllung regelmäßig schwierig bis unmöglich. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer / Bieter / Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer / Bieter / Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eine Kaufpreisherabsetzung (Minderung) ist nur bei beiderseitigem (Bieter / Käufer und Händler / Kommissionär) Einverständnis möglich. Andernfalls wird Vertrag rückabgewickelt.

(4)   Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer / Bieter / Auftraggeber erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Käufer / Bieter / Auftraggebers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(5)  Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist. Hinsichtlich handgeschaffener Kunstunikate erscheint die Abgabe einer Garantieerklärung nicht praktisch durchführbar, weshalb wir regelmäßig eine solche Erklärung nicht abgeben.

(6)   Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(7)    Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(8)  Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§ 14    Rechtspflichten von Käufern und Kaufleuten

Alle Vertragspartner (§ 2 dieser AGB) und Kaufleute (§ 1 HGB) sind verpflichtet das Urheber- (§ 15 UrhG), Ausstellungs- (§§ 18 ff. UrhG) und Folgerecht (§ 26 UrhG) zu wahren. Unternehmer (§ 24 KSVG) sind zu Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzt und ggf. gegenüber der VG Bild - Kunst verpflichtet.
§ 15    Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:

Link zur EU-Plattform der Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
§ 16    Zusätzliche Bedingungen bei Auftragskunstwerken

(1)    Auftraggeber können die Fertigung von Kunstwerken nach ihren Vorstellungen in Auftrag geben. Hierzu müssen aussagekräftige Informationen (Beschreibung, Bilder, Skizzen und Ähnliches) übermittelt werden. Außerdem ist ein ungefährer Rahmen, des dem Auftraggeber für dieses Kunstwerk zur Verfügung stehenden Budgets, zu übermitteln.

(2)    Wir können diesen Auftrag innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung eines entsprechendes Angebot, inklusive aller Kosten (Verpackung, Versand, weitere Preisbestandteile, ohne Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG), annehmen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot durch den Auftraggeber angenommen wird und die weiteren Vereinbarungen (z.B. Fertigungsdauer, Lieferzeit, Gesamtkosten) separat durch einen schriftlichen Vertrag geregelt wurden.

(3)    Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass wir seinen Auftrag annehmen bzw. einen Vertrag mit ihm abschließen.

(4)    Als Auftragskunstwerke stehen aktuell und abschließend genannt, folgende Objekte zur Auswahl:
  •     Bilder
  •     Einladungskarten
  •     Glückwunschkarten
(5)    Dem Auftraggeber wird zunächst eine grobe Skizze des Kunstwerks übermittelt und im weiteren Verlauf ein stetiger wechselseitiger Abstimmungsprozess durchgeführt. Dadurch soll die Übereinstimmung der Vorstellungen des Auftraggebers mit dem späteren Kunstwerk sichergestellt werden.

(6)    Aufgrund der Schaffung eines Unikates, nach den Vorstellungen des Auftraggebers, kann es zu Unstimmigkeiten zwischen den Vorstellungen und dem Kunstwerk kommen. Diesbezüglich wird auf §§ 10 und 13 dieser AGB verwiesen. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann im Rahmen dieser AGB, jede Seite vom Vertrag zurücktreten. 

(7)    Die Regelungen in diesen AGB gelten entsprechend für Verträge im Rahmen der Auftragskunst.
§ 17    Sonstiges

(1)   Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)   Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3)  Bei der Nutzung von Diensten der Firma Facebook Inc. / Facebook irland Ltd. oder zugehörigen Firmen wie Instagram haben alle in § 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen die Nutzungsbedingungen der genannten Firmen einzuhalten und die Verwendung aller Daten auf den Zweck des Auftrags / Kaufs zu beschränken. Für Verstöße von den genannten Vertragspartnern gegen die genannten Regelungen wird jegliche Haftung durch ARSipsum ausgeschlossen.
§ 18    Zusatzbestimmungen Fernabsatzverträge

Die in diesem Paragraphen genannten Regelungen finden keine Anwendung auf Verträge, welche persönlich, im Rahmen von Ausstellungen, Vernissagen oder bei einem persönlichen Termin, vor Ort geschlossen werden.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn  Tagen ohne  Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn  Tage ab dem  Tag  an  dem  Sie  oder  ein  von  Ihnen  benannter  Dritter,  der  nicht  der  Beförderer  ist,  die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um  Ihr  Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ARSipsum Kunstunikate
Gewerbetreibender: Florian Fischl
Anschrift: Perlacher Straße 50, 81539 München
Telefon: 0152 / 26 65 03 75
E-Mail: kontakt@arsipsum.de,

mittels einer eindeutigen  Erklärung (z.  B.  ein mit  der Post versandter Brief,  Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen  Vertrag zu widerrufen,  informieren. Sie können dafür  das beigefügte  Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben  ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die  Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen  Vertrag  widerrufen, haben  wir  Ihnen  alle  Zahlungen,  die  wir  von Ihnen  erhalten  haben,  einschließlich  der  Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art  der Lieferung  als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,  an dem die Mitteilung  über Ihren Widerruf dieses  Vertrags bei uns eingegangen  ist. Für diese  Rückzahlung verwenden  wir dasselbe  Zahlungsmittel,  das Sie bei der ursprünglichen  Transaktion  eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  Wir  können  die  Rückzahlung  verweigern,  bis  wir  die  Waren  wieder  zurückerhalten  haben  oder  bis  Sie  den  Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie  haben  die  Waren  unverzüglich  in  jedem  Fall  spätestens  binnen  vierzehn  Tagen  ab  dem  Tag,  an  dem  Sie  uns  über  den Widerruf  dieses  Vertrags  unterrichten,  an uns  zurückzusenden  oder  zu  übergeben.  Die  Frist  ist  gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie  tragen  die  unmittelbaren  Kosten  der  Rücksendung  der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 65 EUR (je nach Paketgröße, -gewicht und ggf. Versicherung) geschätzt.

Sie  müssen  für  einen  etwaigen  Werteverlust  der  Waren  nur  aufkommen,  wenn  dieser  Werteverlust  auf einen  zur  Prüfung  der  Beschaffenheit,  Eigenschaften  und  Funktionsweise  der  Waren  nicht  notwendigen  Umgang  mit Ihnen zurückzuführen ist.

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